Das deutsche Steuerrecht gilt als das umfangreichste der Welt – nicht nur bei den Vorschriften, sondern auch bei den Ausnahmen. So hat der Gesetzgeber an die 20 verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, Arbeitnehmern steuer- und versicherungsfrei Boni zukommen zu lassen. Die meisten dieser Vorschriften werden allerdings so selten angewandt, dass sie kaum bekannt sind. Der Grund dafür liegt in den komplexen Dokumentationspflichten, die sich in der Praxis kaum umsetzen lassen.
Kein Stress. Ganz sicher!
Welcher Arbeitgeber will in seiner Lohnbuchhaltung schon freiwillig tausende zusätzlicher Belege prüfen, freigeben und ablegen – oder bereits gezahlte Vorschüsse zurückfordern, wenn die Belege dann doch nicht eingereicht werden?
trebono realisiert die effektivsten Bonusmöglichkeiten in einer mobilen Cloud-App für garantiert minimalen Aufwand und maximale Rechtssicherheit. Und wenn sich die Vorschriften zur Umsetzung ändern oder neue Einsparmöglichkeiten dazu kommen? Kein Problem, trebono wird kontinuierlich erweitert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Wie funktioniert das?
Ganz einfach und ganz korrekt: Der Mitarbeiter hat die trebono Mobile App auf seinem Smartphone immer mit dabei. Sobald ein Beleg anfällt, fotografiert er diesen ab und lässt ihn in die Cloud übertragen. trebono erkennt die enthaltenen Posten und bringt diese in eine tabellarische Form. Um alles, was die automatische Texterkennung nicht versteht, kümmert sich das trebono Team.
Das Kleingedruckte ganz groß.
Abhängig von den genutzten Bonus-Modulen trifft die lernende Software eine Vorauswahl, welche Positionen verwertet werden können. Die letzte Entscheidung trifft allerdings immer eine Steuerfachkraft. Ist etwas unklar, nimmt diese ganz formlos per Chat-Funktion in der App Kontakt mit dem Mitarbeiter auf. So lassen sich offene Fragen direkt klären, solange der Vorgang noch aktuell ist.
Ist die Buchung bestätigt, erhält der Mitarbeiter eine verbindliche Bestätigung darüber und kann den Beleg vernichten oder als Kopie aufheben – in der Buchhaltung des Arbeitgebers wird er nicht benötigt. Stattdessen findet sich in der trebono Cloud nun ein rechtssicherer Scan, der 12 Jahre lang aufbewahrt wird und für Rückfragen und Betriebsprüfungen jederzeit zur Verfügung steht.
Der Abrechnungsbetrag wird automatisch auf das Mitarbeiterkonto gebucht. Stellt trebono fest, dass der Mitarbeiter noch nicht alle Bonusmöglichkeiten genutzt hat, wird dieser rechtzeitig daran erinnert. Zum Monatsende werden alle genutzten Boni – und nur diese – per Datei an die Abrechnungsstelle übertragen und erscheinen auf der Gehaltsabrechnung.