Erholungsbeihilfe: Ihr Schlüssel zur Mitarbeiterzufriedenheit

Mit innovativen Mitarbeiter-Benefits Ihrem Team mehr Erholung bieten und gefragte Talente gewinnen.

In der heutigen Arbeitswelt ist die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte eine der größten Herausforderungen für Unternehmen. Mitarbeiterbenefits spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Sie steigern nicht nur die Attraktivität des Arbeitgebers, sondern fördern auch die Zufriedenheit und Loyalität der Angestellten. Eine besonders attraktive Form der Mitarbeitervergünstigung ist die Erholungsbeihilfe.

Der Zuschuss für die Urlaubsreise oder die erholsame Woche zuhause

Vorteile von Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmer

Mehr Erholung, mehr Erfolg! Gönnen Sie Ihren Mitarbeitenden eine Auszeit! Die flexiblen Möglichkeiten der Erholungsbeihilfen erlauben es Arbeitgebern, individuell auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden einzugehen und deren Erholung gezielt zu fördern. Die Erholungsbeihilfe bietet Ihren Arbeitnehmern viele Vorteile:

Erholungsbeihilfe steuerfrei - Frau verreist auf Kosten des Argbeitgebers
Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer - fröhliche Familie am Strand

Investieren Sie in das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter

Vorteile der Erholungsbeihilfe für Arbeitgeber

Die Erholungsbeihilfe bietet auch Arbeitgebern zahlreiche überzeugende Vorteile:

Möchten Sie mehr über die Erholgungsbeihilfe als Mitarbeiterbenefit erfahren?

Frische Brise für die Urlaubskasse

Was ist die Erholungsbeihilfe genau?

Die Erholungsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers für seine Mitarbeitenden, die speziell für Erholung und Urlaub gedacht ist und unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann. Die Erholungsbeihilfe ist ein steuerfreier Urlaubszuschuss des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Arbeitnehmers.

Attraktive Sachleistungen sind ebenfalls möglich, zum Beispiel:

  • Ausflüge
  • Wellnessbehandlungen
  • Hotelaufenthalte
  • Autogenes Training, Massagen, Yoga
  • Eintritt für Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunaparks oder den Zoo
  • Unentgeltliche bzw. verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Ferienheimen des Arbeitgebers


Sie haben Fragen zu den Möglichkeiten, Ihrem Team einen Erholungszuschuss zukommen zu lassen? Kontaktieren Sie uns jetzt!

steuerfreier Urlaubszuschuss - Reisender gönnt sich in einem Restaurant eine Erfrischung
Erholungsbeihilfe Arbeitgeber - Firma bezahlt Yogakurse für Angestellte

So funktioniert der Zuschuss für die Erholung

Wie kann ich meinen Mitarbeitenden die Erholungsbeihilfe anbieten?

Ganz einfach: trebono bietet mit einer App, zusammen mit dem praktischen Online-Dashboard zur Verwaltung eine innovative und smarte Lösung zur Ausschüttung von dem Erholungsgeld an Ihre Mitarbeitenden. So können Sie als Arbeitgeber innerhalb von 24 Stunden starten, egal wie groß Ihr Unternehmen ist! Selbstverständlich ist trebono rechtssicher und datenschutzkonform.

Mit trebono macht Verwaltungsstress Urlaub! So einfach ist unsere Benefit-Lösung:

Zusätzlich bietet trebono die Möglichkeit, die Erholungsbeihilfe mit anderen steuerfreien Sachbezügen wie dem Job-Ticket oder einem Essenszuschuss oder weiteren Benefits zu kombinieren. Dies ermöglicht Unternehmen, ein umfassendes und attraktives Benefit-Programm anzubieten, das die Mitarbeiterzufriedenheit maßgeblich erhöht und Ihre Arbeitgeberattraktivität stärkt.

Entdecken Sie die Möglichkeiten der Erholungsbeihilfe mit trebono und verbessern Sie die Erholung und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter – ganz modern und steuerfrei!

Mitarbeiterinnen geben ihr Erholungsgeld vom Arbeitgeber für einen Wochenendtrip aus
Urlaubszuschuss von Arbeitgeber - Frau genießt ihren Urlaub bei einem guten Essen

Wichtige Informationen & Hintergründe

Gesetzliche Grundlagen der Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfen sind zweckgebundene Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie zur Erholung dienen sollen. Sie gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, können jedoch durch eine Pauschalversteuerung steuerlich begünstigt werden. Die steuerliche Behandlung der Erholungsbeihilfe basiert auf dem § 19 EStG, während die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG gesetzlich geregelt ist.

Steuerliche Aspekte der Erholungsbeihilfe

Die Erholungsbeihilfe ist für den Arbeitgeber steuerfrei und frei von Sozialabgaben. Für den Arbeitgeber ist sie mit 25 % pauschal versteuert, also nur minimal teurer als die normalen Lohnnebenkosten. Dies macht das Erholungsgeld im Vergleich zu klassischen Gehaltszahlungen besonders beliebt. Weder der Arbeitgeber, noch der Arbeitnehmer müssen Steuern auf diesen Zuschuss zahlen, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine Erholungsbeihilfe bietet zusammengefasst Unternehmen und Mitarbeitern zugleich attraktive steuerliche Vorteile. Dies macht die Erholungsbeihilfe nicht nur, weil es um den so beliebten Urlaub geht zu einem besonders gefragten Benefit macht! Nachstehend haben wir die steuerlichen Voraussetzungen des Zuschusses für Sie zusammengefasst.

Der Boost für Zufriedenheit und Leistung

Voraussetzungen der Erholungsbeihilfe

Damit die Erholungsbeihilfe steuerfrei bleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zweckgebundene Verwendung: Die Beihilfe muss ausschließlich für Erholungs- und Urlaubszwecke verwendet werden.
  • Höchstbeträge (die Höchstbeträge summieren sich auf, d. h. bei einem Ehepaar mit 2 Kindern bis zu 364 Euro):
    • 156 Euro für den Arbeitnehmer selbst,
    • 104 Euro für den Ehepartner,
    • 52 Euro pro Kind.


Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt, um sicherzustellen, dass die steuerliche Begünstigung gezielt genutzt und Missbrauch vermieden wird. Die Pauschalversteuerung von 25 % macht diese Leistung zusätzlich attraktiv. Themen, um die Sie sich mit trebono keine Gedanken machen müssen! Wir stellen für Sie sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für das Erholungsgeld eingehalten sind.

Erholungsbeihilfe Urlaub - zwei Kolleginen jübeln über das Erholgungsgeld von der Firma
Vorgesetzte beantragt Erholungsgeld für Arbeitnehmer

Erholung pur - für Ihre Mitarbeitenden

Maximale Höhe der steuerfreien Erholungsbeihilfe

Die maximale Höhe der steuerfreien Erholungsbeihilfe beträgt insgesamt 364 Euro pro Jahr für einen Arbeitnehmer mit Ehepartner und zwei Kindern. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die Erholungsbeihilfe wie Erholungs- und Urlaubszuschuss rechtssicher und im vorgesehenen Rahmen eingesetzt wird.

Praktische Umsetzung der Erholungsbeihilfe

Arbeitgeber können die Erholungsbeihilfe einmal im Jahr gewähren. Der Zuschuss wird zu einem ermäßigten Steuersatz von 25 % pauschal versteuert. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter mindestens fünf zusammenhängende Urlaubstage nehmen und die Beihilfe für Erholungszwecke nutzen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Einmalzahlung über die Lohnabrechnung an die Mitarbeitenden 3 Monate vor bis 3 Monate nach der Erholungszeit.

Der Erholungszuschuss von trebono für eine angenehmere Arbeitswelt

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