Lieblingsbenefit für Mitarbeiter:innen sind zweifellos die digitalen Essensmarken – vielleicht weil sie mit direktem Genuss verbunden sind, den der Arbeitgeber bezahlt. Außerdem sehen die Nutzer beim Einlösen der digitalen Essensmarken über die App sofort den Cashback-Betrag, was hungrig macht auf mehr Netto vom Brutto. Statt Essensmarken können Arbeitgeber auch Essensgutscheine vergeben, die nicht verfallen und deren Abrechnung über trebono erfolgt – ohne jeden Verwaltungsaufwand.
Digitale Essensmarken – auch für Arbeitgeber ein Benefit
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern einen Betrag von monatlich bis zu 103,50 € als steuerfreien Essenszuschuss zukommen lassen, das entspricht 15 Essensmarken von je 6,90 €. Oder Sie wandeln einen Teil des Bruttolohns in einen Essenszuschuss um. So erhöhen Sie den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter und sparen zugleich Steuern und Abgaben. Und Sie erhöhen noch etwas, das unbezahlbar ist: Die Motivation Ihrer Mitarbeiter und deren Identifikation mit Ihrem Unternehmen.
Digitale Essensmarken – überall einlösen, wo man will
Ihre Mitarbeiter:innen können den Essenszuschuss über die trebono App einlösen – und zwar ganz nach Geschmack. Denn digitale Essensmarken sind im Gegensatz zu Papier-Essensmarken äußerst flexibel, sie funktionieren überall und sind nicht an eine Akzeptanzstelle gebunden. Ihre Mitarbeiter:innen können die Art der Verköstigung frei wählen: Restaurantbesuch, Lieferdienst, Imbiss, Bäckerei oder Supermarkteinkauf beispielsweise.
Digital ist besser
Alles easy und übersichtlich
Die Personalverwaltung schaltet die Höhe des Essenszuschusses für jeden Mitarbeiter individuell in der trebono-360°-Lösung frei. Der Mitarbeitende kann seine digitalen Essenmarken dann nach Belieben ganz einfach einlösen: Er scannt die Rechnung per App, der Beleg wird automatisch im trebono System geprüft und das Geld wird mit der nächsten Lohnabrechnung erstattet. Alles easy!
Weniger Aufwand bei hoher Rechtssicherheit
Digitale Essensmarken sind einfach zeitgemäßer
Der digitale Beleg wird im trebono Cloudservice überprüft und rechtssicher gespeichert. Die Rechnung des Mitarbeitenden muss also nicht aufbewahrt werden und der gescannte Beleg geht bei dieser digitalen Lösung selbstverständlich nie verloren. Der Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist also viel geringer als bei Verwendung von Papier-Essensmarken.
Gönnen Sie Ihren Mitarbeitenden einen Nachschlag zum Gehalt!
Schmeckt jedem: Als Arbeitgeber nutzen Sie mit digitalen Essensmarken ein Steuersparmodell mit hohem Motivationsfaktor und Ihre Mitarbeiter:innen bekommen einen Gehalts-Nachschlag. Lecker!