Beispiele für Sachbezüge (verschiedene Arten)

Hier finden Sie Beispiele der wichtigsten, im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien geregelten Sachbezüge:

Mitarbeiter Benefit Programm Essensmarke - Besteck
  • Geschenke zu besonderen Anlässen im Wert von bis zu 60 €. Wichtig ist hierbei, dass der Sachbezug aufgrund eines „besonderen persönlichen Anlasses“ gewährt wird (LStR R 19.6 Aufmerksamkeiten). Als besondere Anlässe gelten z. B. ein Geburtstag, Firmenjubiläum oder die Hochzeit eines Mitarbeiters.
  • Gutscheine für eine Sachleistung im Wert von bis zu 44 € Sachbezug Höhe (ab 2022 50€). Sachbezüge 44 Euro Beispiele: Tankgutscheine in Form einer Sachbezug Tankkarte zum Tanken, Kinogutscheine oder Warenwertgutscheine. Voraussetzung ist, dass der Gutschein an eine Sachleistung gebunden ist und nur national oder bei angeschlossenen Vertragspartnern eingesetzt wird. Details für die Voraussetzungen zur Steuerfreiheit bei Gutscheinen sind in § 8 Satz 11 EStG geregelt.
  • Verpflegungszuschuss: Im Jahr 2020 kann das tägliche Budget für Mahlzeiten (§ 40 EStG) bis zu 6,50 € pro Mitarbeiter betragen, dieser Betrag hat sich seit Einführung stetig über 2017, 2018 und 2019 bis heute gesteigert. Im Jahr 2021 steigt der steuerfreie Essenszuschuss für Mitarbeiter auf insgesamt 6,57 €. In 2022 wurde der Sachbezugswert auf 3,57€ angehoben. Somit beträgt der max. steuerfreie Essenszuschuss in 2022 6,67€ pro Tag.
  • Überlassung eines Dienstwagens zum privaten Gebrauch: Wenn ein Mitarbeiter den PKW zur privaten Nutzung erhält, ist dies als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug einzustufen. Der Sachbezugswert 2020 beträgt für Dienstautos 1 % des abgerundeten Fahrzeugpreises pro Monat (1 % Regel). Diesen sogenannten geldwerten Vorteil müssen Arbeitnehmer versteuern. Hinweis: Darüber hinaus spielt auch der CO2-Ausstoß des Kfzs eine Rolle für die Berechnung. Bitte beachten Sie zudem die neuen Regelungen zu den Grenzwerten.
  • Unentgeltliche Aufladung von Elektro- und Hybridfahrzeugen am Arbeitsplatz (EStG § 3 Nr. 46): Bei Elektro- und Hybridautos wird der Prozentsatz von 1 % bei der Dienstwagenbesteuerung auf 0,5 % gesenkt. Hiermit wird die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG umgesetzt.
  • Fahrtkostenzuschüsse: Z. B. Jobticket (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Das Jobticket ist steuerfrei. Jedoch sind hierbei ein paar Punkte zu beachten: Arbeitgeber müssen die Sachbezüge bzw. den Fahrtkostenzuschuss getrennt im Lohnkonto aufzeichnen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Ebenso ist der Zuschuss auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG). Jedoch ist er nicht umsatzsteuerpflichtig, da diese Leistung nach derzeitiger Verwaltungsauffassung nicht als Umsatz anzusehen ist (Abschnitt 15.5 Abs. 1 Satz 2 UStAE).
  • Sachbezüge für Unterkunft (Dienstwohnung oder Hotelzimmer): Liegt der Familienwohnsitz eines Arbeitnehmers so weit weg von seinem ständigen Arbeitsort, dass er genötigt ist, sich in der Nähe des Arbeitsortes einen Zweitwohnsitz zu nehmen, ist die Kostenübernahme für ein Hotelzimmer oder der Dienstwohnungszuschuss durch den Arbeitgeber ein geldwerter Vorteil.
  • Reisekosten (§ 9 EStG, R.4 Reisekosten): Bei Dienstreisen fallen verschiedene Ausgaben an – vom Transport über Kosten für Mahlzeiten bis hin zu eventuellen Medikamenten, Parkscheinen oder anderen Aufwendungen. Hierfür ist der Arbeitgeber verantwortlich und kann dem Arbeitnehmer z. B. eine Pauschale in Form eines Sachbezugs zukommen lassen.
  • Darlehen: Für 2020 gilt wie in 2019 eine Freigrenze für kleinere Arbeitsdarlehn bis zu 2600 €, die beitragsrechtlich und lohnsteuerlich ohne Bedeutung sind. Gewährt der Arbeitgeber ein unverzinsliches oder zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen, so stellen die Zinsersparnisse für den Arbeitnehmer grundsätzlich Arbeitslohn dar und sind lohnsteuerlich abzurechnen. Die Zinsersparnis-Berechnungen ergeben sich aus der Zinsdifferenz zwischen dem Zins aus dem gewährten Arbeitgeberdarlehen gegenüber dem marktüblichen Zins eines vergleichbaren Darlehns.
  • Kindergartenzuschüsse (§ 3 Nr. 33 Sachbezug EStG) sind ohne Höchstbetrag steuerfrei, wenn sie zur Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes außerhalb des Haushalts aufgebracht werden. Der Kindergartenzuschuss dient der Betreuung und Unterbringung eines Arbeitnehmerkindes.
  • Betreuungsbeihilfeleistungen zur Verbesserung der Work-Life-Balance (Beruf-Kinder und pflegebedürftige Familienangehörige) (§ 3 Nr. 34a EStG).
  • Überlassung eines Handys oder Telefons.
  • Arbeitskleidung (§ 3 Nr. 31 EStG).
  • Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter (§ 3 Nr. 34 EStG).
  • Pauschalversteuerter Sachbezug (§ 37b EStG).
  • Waren oder Dienstleistungen, die Mitarbeiter aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses vergünstigt oder unentgeltlich erhalten.
  • Die Differenz zwischen aktuellem Kurswert und Basiswert einer Aktie beim Ausüben von Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt wurden.

Unterschieden werden zwei Arten von Sachbezügen: Sachbezüge, die monatlich gutgeschrieben werden und Bezüge, die nur einmalig für besondere Anlässe gutgeschrieben werden.

Sachbezüge werden übrigens in allen Branchen gleich behandelt, ob Gastronomie-Branche, Landwirtschaft oder freie Wirtschaft.

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