Sachbezüge steuerfrei, steuerfreies Entgelt
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Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Sachbezüge können auch in 2020 vom Arbeitgeber monatlich oder einmalig (für besondere Anlässe, Sachbezug 60 Euro) dem Mitarbeiter gewährt werden. Dabei ist es das Ziel, dass der Arbeitnehmer ein mehr an Nettolohn erhält (Sachbezüge für Mitarbeiter).
Steuer und Sozialversicherung: Manche steuer- und sozialversicherungsfreien Vergütungsbestandteile müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden. Einige Gehaltsextras sind steuerfrei oder können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Für andere Leistungen gibt es diese Möglichkeit hingegen nicht, sodass sie steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Im Detail ist dies für jeden einzelnen Sachbezug im Einkommensteuergesetz geregelt.
Freigrenze 44 €: Für jeden Mitarbeiter sind 44 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei in Form von Gutscheinen, Geldkarten oder als Incentive möglich. Jedoch muss beachtet werden, dass die Karten bzw. Gutscheine den neuen Anforderungen des § 8 EStG genügen, die ab Januar 2020 anzuwenden sind. Ein Indiz für steuerfreie Nutzbarkeit könnte sein, dass diese nur national einsetzbar sind oder auch nur bei gewerblichen Akzeptanz-Partnern eingelöst werden können, mit denen konkrete Verträge bestehen. Ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums aus 08/2021 regelt diesen Sachverhalt detailliert.
Seit 1.1.2022 ist die Freigrenze der „Steuerfreie Bezüge 2022“ auf 50€ angebhoben worden.
Zudem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, jedem Mitarbeiter ein Geschenk zu einem persönlichen Anlass zu gewähren. Hier beträgt die Freigrenze sogar 60 € brutto (Sachbezug 60 Euro). Jedoch ist dieses Geschenk nur steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es aufgrund eines persönlichen Anlasses gewährt wird.
Zu den persönlichen Anlässen zählen:
- Beförderung
- Geburt eines Kindes
- Geburtstag
- rundes Mitarbeiterjubiläum (alle 2 – 5 Jahre)
- Promotion
- Rückkehr aus der Elternzeit
- Trauung
Die Sachbezugsfreigrenze von 60 Euro für Aufmerksamkeiten gilt anlassbezogen und kann mehrmals im Jahr bzw. im Monat für ein Geschenk zu persönlichen Anlässen genutzt werden – je nachdem wie die Anlässe fallen! Darüber hinaus darf die 44-Euro-Grenze für monatliche Sachzuwendungen vollständig ausgeschöpft werden.
Hinweis: Es ist auch ein Warengutschein oder Gutschein und eine Zahlung auf eine Geldkarte (siehe oben) mit einem bestimmten Geldbetrag möglich, nicht aber Bargeld. Das müsste wie normaler Lohn versteuert werden.
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Weitere Vorzüge
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