Der Begriff „Sachbezug“ stammt aus dem Arbeits- und Steuerrecht.
Die Definition für Sachbezüge sind Arbeitgeber-Leistungen, die nicht in Form von barem Geld mit dem Lohn ausgezahlt werden, sondern zusätzlich in Form eines Geldwertes zum Einkommen gegeben werden.
Der Sachbezug dient der Fürsorge und Motivation des Mitarbeiters.
Alternative Begriffe für Sachbezüge sind: Naturallohn, Sachzuwendung, Gehaltsnebenleistungen – im weiteren Sinne auch: Mitarbeiter oder Benefits.
In bestimmten Fällen müssen Sachbezüge als „geldwerte Vorteile“ versteuert und mit Sozialabgaben belegt werden. Wird ein bestimmter Grenzwert eines Sachbezuges überschritten, so muss dieser wie erwähnt als geldwerter Vorteil versteuert und verbeitragt werden.
Unterschieden werden zwei Arten von Sachbezügen: Sachbezüge, die monatlich gutgeschrieben werden und Bezüge, die nur einmalig für besondere Anlässe gutgeschrieben werden.
Sachbezüge werden übrigens in allen Branchen gleich behandelt, ob Gastronomie-Branche, Landwirtschaft oder freie Wirtschaft.
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