Essensgutscheine als begehrter Mitarbeiter-Benefit

Eine Mahlzeit in der Mittagspause gehört zum Büroalltag eines jeden Arbeitnehmers. Mit täglichen Essensgutscheinen können Sie Ihren Mitarbeitern eine willkommene finanzielle Unterstützung bieten und dabei sogar Steuern sparen.

Das zeigt Wertschätzung, welche über das monatliche Gehalt hinausgeht und unterstützt dabei ein angenehmes Arbeitsumfeld. Erfahren Sie jetzt mehr über diesen beliebten Mitarbeiter-Benefit.

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Essensgutscheine als steueroptimierte Lösung für Arbeitgeber

Essensgutscheine sind nicht nur ein beliebter Benefit, sondern auch eine steueroptimierte Lösung. Die Nutzung bietet steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich, da Essensmarken von den Finanzbehörden als steuerbegünstigte Sachleistungen behandelt werden. Der Arbeitgeber zahlt lediglich eine pauschale Steuer und ist dadurch befreit von den Lohnnebenkosten der Sozialversicherung. Der Mitarbeiter ist von Steuern und Sozialabgaben gänzlich befreit. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung (Bruttolohn) können durch Ausgabe von Essensgutscheinen Steuern und Sozialabgaben in beträchtlicher Höhe eingespart werden. Auf diese Weise lassen sich die Lohnkosten für Ihr Unternehmen, vor allem in Kombination mit anderen steuerbegünstigten Sachbezügen, senken.

Die Steuerfreibeträge im Jahr 2024 für Essensmarken / Essensgutscheine

Der Gesetzgeber legt regelmäßig, zuletzt im Jahr 2024, die Sachbezugswerte für betriebliche Verpflegung neu fest. Somit wird der Sachbezugswert für ein Mittagessen ab 2024 als geldwerter Vorteil einer Hauptmahlzeit in Höhe von 4,13 € pro Tag/Mahlzeit bewertet. Dieser Betrag wird pauschal mit 25% + 5,5% Soli versteuert. Zusätzlich zu den 4,13 € kann der Mitarbeiter noch einen von Steuern und Abgaben befreiten Betrag in Höhe von 3,10 € pro Essensgutschein erhalten. So ergibt sich der Betrag von 7,23 € pro Essensgutschein (4,13 € + 3,10 €). Diese Mitarbeiter-Gutscheine dürfen ausschließlich für den Kauf von Lebensmitteln verwendet werden. Das ist vom Arbeitgeber durch regelmäßige, dokumentierte Überprüfungen sicherzustellen. Er darf hierfür aber auch einen Fremdanbieter mit einer geeigneten Softwarelösung als Partner beauftragen.

Mit Essensgutscheinen brutto für netto auszahlen

Mitarbeiter können an bis zu 15 Arbeitstagen pro Monat einen Essensgutschein vom Arbeitgeber erhalten (15 x 7,23 € = 108,45 €). Dabei besteht nicht die Notwendigkeit, die Ausgabe der Gutscheine für krankheits- oder urlaubsbedingte Fehltage zu dokumentieren. So funktionieren die Arbeitgeber-Essensgutscheine:

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Benefit auswählen
Alle Benefits sind übersichtlich in der App zu sehen – einfach auswählen, was Sie einlösen möchten.

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Beleg fotografieren
Den notwendigen Beleg direkt in der App fotografieren und mit einem Klick einreichen.

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Cashback wird angezeigt
Ihr Beleg wird geprüft, die Erstattung wird in der App angezeigt und mit der nächsten Gehaltsabrechnung angewiesen.

Durch diese Zuwendung ergibt sich ein zusätzliches Nettoeinkommen von 108,45 € im Monat. Dabei wird lediglich eine pauschale Steuer in Höhe von 16,34 € fällig. Sozialabgaben entfallen gänzlich. Es ist somit steuerlich eine sehr günstige Möglichkeit, Mitarbeitern nachhaltig Wertschätzung zu zeigen.

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